Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Werksflow UG (haftungsbeschränkt)
1. Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für sämtliche Projekt-, Beratungs-, Wartungs- und IT-Dienstleistungen der Werksflow UG (haftungsbeschränkt) („Auftragnehmer“) gegenüber ihren Kunden („Auftraggeber“). Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer in Textform bestätigt wurden.
2. Vertragsgegenstand
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Erweiterungen oder Änderungen bedürfen der Textform.
(3) Ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg wird nicht geschuldet.
3. Serviceänderungen und Verfügbarkeit
(1) Der Auftragnehmer darf Leistungen im Rahmen des Projektfortschritts anpassen oder weiterentwickeln, sofern der vereinbarte Leistungszweck erhalten bleibt.
(2) Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer Leistungen bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen aussetzen.
(3) Wartungsarbeiten, Sicherheits- oder Systemupdates können zu kurzfristigen Einschränkungen führen; der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber rechtzeitig.
4. Projektlaufzeit und Kündigung
(1) Projektbezogene Verträge enden automatisch mit Abnahme der vereinbarten Leistungen.
(2) Dauerschuldverhältnisse (z.B. Support-, Wartungs- oder Serviceverträge) verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mit drei Monaten Frist zum Laufzeitende in Textform gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Systeme und Ansprechpartner rechtzeitig bereit.
(2) Er ist für regelmäßige Datensicherungen verantwortlich, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung, verschieben sich vereinbarte Fristen.
(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Rahmen von Projekten oder Serviceleistungen erforderliche Entscheidungen und Freigaben zeitnah zu treffen.
6. Mitwirkung Dritter / Erfüllungsgehilfen
(1) Der Auftragnehmer darf zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten qualifizierte Dritte (z.B. Subunternehmer, Werkstudenten, Auszubildende oder Kooperationspartner) einsetzen.
(2) Diese Personen gelten als Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 BGB. Der Auftragnehmer haftet für deren sorgfältige Auswahl und Überwachung, sowie für deren Fahrlässigkeit innerhalb der Kardinalpflichten.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem im jeweiligen Angebot angegebenen Preis- und Leistungsumfang.
(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Rechnungen sind innerhalb der im Angebot angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig.
(4) Abschlags- oder Teilrechnungen dürfen nach Projektfortschritt oder gemäß vereinbartem Zahlungsplan gestellt werden.
8. Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der im IT-Dienstleistungsbereich üblichen Sorgfalt.
(2) Gewährleistungsansprüche bestehen nur bei wesentlichen Mängeln, die den vertragsgemäßen Gebrauch erheblich beeinträchtigen.
9. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust wird nicht gehaftet, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
(4) Die Haftung ist der Höhe nach auf die im Rahmen der jeweils bestehenden IT-Haftpflichtversicherung abgedeckten Summen begrenzt.
Derzeit betragen diese:
– Vermögensschadenhaftpflicht: 300.000 €
– Betriebshaftpflicht: 2.000.000 €
– Datenschutz- & Cyber-Deckung: 50.000 €
– Zusatzschutz für Projektverträge: gemäß Versicherungsbedingungen
(5) Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
(7) Die Regelungen gelten auch für Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
10. Eigentumsvorbehalt und Rechte an Arbeitsergebnissen
(1) Alle vom Auftragnehmer erstellten Konzepte, Dokumente, Skripte, Tools oder Softwarebestandteile unterliegen dem Urheberrecht.
(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Verwendung.
11. Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden Informationen.
(2) Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
(3) Sofern der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Dritte (z.B. Subunternehmer, Werkstudenten, Kooperationspartner) einsetzt, wird mit diesen für jedes betroffene Projekt ebenfalls ein gesonderter AVV abgeschlossen.
(4) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass alle eingesetzten Dritten entsprechend auf Vertraulichkeit verpflichtet und über die datenschutzrechtlichen Pflichten belehrt werden.
12. Höhere Gewalt
Der Auftragnehmer haftet nicht für Leistungsverzögerungen oder -ausfälle aufgrund höherer Gewalt (z.B. Naturereignisse, Pandemien, staatliche Anordnungen, Netz- oder Systemausfälle).
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Berlin (Amtsgericht Charlottenburg).
14. Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
(2) An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Oktober 2025